Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 02.03.2000

Rechtsprechung
   FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99   

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https://dejure.org/2000,6811
FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99 (https://dejure.org/2000,6811)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.2000 - 8 K 3411/99 (https://dejure.org/2000,6811)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 8 K 3411/99 (https://dejure.org/2000,6811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Einsatzwechseltätigkeit einer "Politesse"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
    Ob ein derartiger Mittelpunkt der dienstlichen Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92 BStBl II 1995, 137).

    Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer nach Auswärtstätigkeiten immer wieder in den Betrieb zurückkehrt, um dort vom zeitlichen Ablauf einen wesentlichen Teil seiner Arbeitsleistung zu erbringen (BFH-Urteil in BStBl II 1995, 137).

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
    Diese Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 7. Februar 1997 VI R 61/96, BStBl II 1997, 333 betreffend einen Stauer im Hamburger Hafen bestätigt.
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92

    1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog.

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
    Denn mit Urteil vom 5. Mai 1994 VI R 6/92, BStBl II 1994, 534, hat der BFH entschieden, dass ein größeres räumliches Gebiet nur dann als einheitliche gleichbleibende Arbeitsstätte mit der Folge des Ausschlusses eines Verpflegungsmehraufwands beurteilt werden kann, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt.
  • BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85

    Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen -

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
    In jenem Streitfall hatte der BFH ein 11 qkm großes Waldgebiet als weiträumige Arbeitsstätte eines Waldarbeiters angesehen (ebenso BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 VI R 147/85, BStBl II 1988, 445 betreffend Straßenreiniger).
  • BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77

    Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz,

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
    Es muß sich aus der Häufigkeit des Aufenthalts im Betrieb und dem Umfang der dort ausgeübten Tätigkeiten ergeben, dass der Betrieb beruflicher Mittelpunkt des Arbeitnehmers ist und im Vergleich zu den vorübergehenden Tätigkeitsstätten ein eindeutiges und bestimmendes Übergewicht besitzt (BFH-Urteil vom 11. Mai 1979 VI R 129/77, BStBl II 1979, 474; vgl. auch Abschnitt 37 Abs. 2 Satz 3 LStR).
  • BFH, 19.02.1982 - VI R 61/79

    Waldarbeiter sind in einem 11 qkm großen Revier nicht an ständig wechselnden

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 3411/99
    Diese Verwaltungsanweisung stützte sich auf das BFH-Urteil vom 19. Februar 1982 VI R 61/79, BStBl II 1983, 466.
  • FG Düsseldorf, 12.08.2003 - 9 K 3893/02

    Verpflegungsmehraufwendungen; Einsatzwechseltätigkeit; Sperrkassierer;

    Seine Tätigkeit sei mit der einer Politesse vergleichbar, der das Finanzgericht (FG) Köln auch Verpflegungsmehraufwendungen zugebilligt habe (Urteil vom 24. Oktober 2000 8 K 3411/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 65).
  • FG Köln, 05.06.2003 - 3 K 3113/02

    Feuerwehrmann übt keine Einsatzwechseltätigkeit aus

    Das ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer arbeitstäglich seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, wobei es nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer die gesamte tägliche Arbeitszeit an diesem Ort tätig ist (vgl. auch Urteil des FG Köln vom 24.10.2000 8 K 3411/99, EFG 2001, 65 m.w.N.).
  • FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00

    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998

    Diese Annahme versagt jedoch, wenn der Steuerpflichtige eine Wohnung am Ort der Tätigkeit inne hat und dort - ebenso wie an seinem Hauptwohnort - die Möglichkeit hat, seine Mahlzeiten einzunehmen, so dass ihm typischerweise insoweit keine Mehraufwendungen für die Verpflegung entstehen (in diesem Sinne auch: Finanzgericht - FG - des Landes Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 K 449/96 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1997, 100; Urteil vom 17. Mai 2000 - 2 K 2625/98 E, nicht veröffentlicht; FG Köln, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 8 K 3411/99, EFG 2001, 65).
  • FG Sachsen, 01.03.2005 - 1 K 225/02

    Einsatzwechseltätigkeit eines beim Straßenbauamt angestellten Straßenwärters;

    Von einer einheitlichen Arbeitsstätte kann im vorliegenden Fall daher nicht ausgegangen werden (vgl. FG Nürnberg 1. Senat, Urteil vom 15. März 2004, Az: I 58/2002 EFG 2004, 1207 zum Bezirk eines Kaminkehrers; FG Köln 8. Senat, Urteil vom 24. Oktober 2000, Az: 8 K 3411/99 EFG 2001, 65 zum Tätigkeitsbereich einer Politesse).
  • FG Sachsen, 07.04.2010 - 4 K 2084/06

    In 60 km2 großem Gebiet belegene Weideplätze keine einheitliche regelmäßige

    Von einer einheitlichen Arbeitsstätte kann im Streitfall daher nicht ausgegangen werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.09.2005 VI R 22/04 a.a.O. und FG Köln, Urteil vom 24.10.2000, Az. 8 K 3411/99, EFG 2001, 65 sowie Sächsischen Finanzgericht, Urteil v. 01.03.2005, Az. 1 K 225/02, Juris-Dokument).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2002 - 5 K 1806/02

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Piloten

    Ob ein derartiger Mittelpunkt der dienstlichen Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalles (BFH vom 10. Oktober 1994 R 2/92, BStBl II 1995, 137; vgl. auch FG Köln vom 24. Oktober 2000 8 K 3411/99, EFG 2001, 65).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 02.03.2000 - 11 K 379/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17094
FG Niedersachsen, 02.03.2000 - 11 K 379/97 (https://dejure.org/2000,17094)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.03.2000 - 11 K 379/97 (https://dejure.org/2000,17094)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. März 2000 - 11 K 379/97 (https://dejure.org/2000,17094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf erhöhte Absetzungen nach § 7k EStG bei Bezug von Aufwendungszuschüssen nach § 88d II. WoBauG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erhöhte Absetzung bei Bezug von Aufwendungszuschüssen

  • datenbank.nwb.de

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7k EStG bei Bezug von Aufwendungszuschüssen nach § 88d II. WoBauG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 65
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.07.1992 - X R 165/90

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2000 - 11 K 379/97
    Diese Umstände müssen - in der Regel langfristig - eine veränderte Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und/oder eine andere Bedarfslage des Berechtigten anzeigen (BFH, BStBl II 1992, 1020).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2000 - 11 K 379/97
    Die ungeprüfte Übernahme der Angaben in den Steuererklärungen der Kläger im Rahmen der Veranlagungen begründete ebenfalls kein schutzwürdiges Vertrauen der Kläger, da diese wussten, dass sich mit dem Tod des Vaters des Klägers die Zahlungsverpflichtung aus dem Übergabevertrag geändert hatte (vgl. BFH BStBl II 1991, 325).
  • BFH, 05.12.1989 - VIII R 322/84

    Voraussetzungen für die Einordnung als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 02.03.2000 - 11 K 379/97
    Die Finanzbehörde ist an die Behandlung in früheren Veranlagungszeiträumen grundsätzlich nicht gebunden (BFH/NV 1990, 499 m. w. N.).
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